Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Badische Landesbühne nimmt das Recht auf gleichberechtigte kulturelle Teilhabe ernst und befördert aktiv den Prozess hin zu einem inklusiven Programm einschließlich aller digitalen Angebote.

Prüfung

Die Badische Landesbühne ist bemüht, die Website https://www.badische-landesbuehne.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, barrierefrei zugänglich zu machen.

Zugänglichkeit

Die Webseite befindet sich im Aufbau und wird im laufenden Prozess weiterentwickelt, geprüft und auf dieser Grundlage laufend angepasst. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

• In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

• In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer über Untertitel hinaus gehenden Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

• Kartografie innerhalb der Website
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs der Inhalte dieser Website aufgefallen? Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Badische Landesbühne
Abteilung Marketing
Am alten Schloss 24
76646 Bruchsal
T 07251 727-0
E-MAIL webmaster@badische-landesbuehne.de

Wir bemühen uns Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten.

Schlichtung

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T 0711 279 3360
E-MAIL Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Diese Erklärung wurde erstellt am: 30.06.2025
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 30.06.2025
Letzte Aktualisierung am: 30.06.2025

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